Ausschreibung zur Fäßlasregatta am 11.09.–12.09.2021

Veranstalter: Yacht-Club Ansbach Gunzenhausen
Veranstaltungswebsite: raceoffice.org
Klasse: Topper RR, Fighter RR, DZero RR
Wettfahrtleiter/Wettfahrtleiterin: Martin Ruttmann
Vorsitzender des Protestkomitees: Jochen Mayer

Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

  1. Regeln:
    1. 1.1 Die Wettfahrten unterliegen den Regeln, wie sie in Wettfahrtregeln Segeln (WR) festgelegt sind.
    2. 1.2 Es gelten die vom DSV genehmigten Klassenregeln.
    3. 1.3 WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser
    4. 1.4 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
  2. Segelanweisung
    • Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
  3. Kommunikation
    1. 3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich am Clubhaus.
    2. 3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
  4. Teilnahmeberechtigung und Meldung
    1. 4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgenden(n) Klasse(n) offen: Klasse A, Klasse B
    2. 4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
    3. 4.3 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
    4. 4.4 Teilnahmeberechtigte Boote können über die Veranstaltungswebseite melden.
    5. 4.5 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zur Steuermannsbesprechung bezahlt haben um als gemeldet zu gelten.
  5. Meldegeld
    1. 5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:
      • Einmannboot: 30 €
      • Zweimannboot: 40 €
    2. 5.2 Rabatt: 5 € Rabatt für Jugendliche unter 18 Jahre, Schüler, Auszubildende und Studenten.
    3. 5.3 Bei Meldung nach Meldeschluss ist eine Nachmeldegebühr von 5 € zu entrichten.
    4. 5.4 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.
    5. 5.5 Meldeschluss: Meldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
    6. 5.6 Der Verein behält sich die Möglichkeit vor die Veranstaltung bei Teilnahmemangel bis zum Meldeschluss abzusagen.
  6. Zeitplan
    Samstag, 11.09.
    Geplante Wettfahrten: 3
    Öffnungszeiten Regattabüro: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
    Steuermannsbesprechung: 12:00
    Erstes Ankündigungssignal: 12:55
    Sonntag, 12.09.
    Geplante Wettfahrten: 1
    Erstes Ankündigungssignal: Aushang am schwarzen Brett
    Letztmögliches Ankündigungssignal: 13:00 Uhr
  7. Ausrüstungskontrolle
    1. 7.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
    2. 7.2 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden
  8. Veranstaltungsort
    1. 8.1 Die Veranstaltung findet in Muhr am See statt.
    2. 8.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im Clubhaus des austragenden Vereins in Muhr am See, Am Seezentrum 3
    3. 8.3 Das Wettfahrgebiet ist der Altmühlsee
  9. Bahnen
    • Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung
  10. Wertung
    1. 10.1 Anzahl Wettfahrten: Die Regatta wird für 4 Wettfahrten ausgeschrieben. Ab 4 Wettfahrten erfolgt ein Streicher
  11. [NP] [DP] Boote von Unterstützenden Personen
    1. 11.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie - soweit anwendbar - die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
    2. 11.2 Meldegeld gemäß Ziffer 5.1.
    3. 11.3 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung.
    4. 11.4 Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
    5. 11.5 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
  12. [DP] LIEGEPLÄTZE
    • An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
  13. Medienrechte
    • Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke.
      Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
  14. Datenschutzhinweise
    • Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf [URL einfügen] zur Verfügung.
  15. Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel
    1. 15.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
    2. 15.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
    3. 15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
    4. 15.4 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf www.dsv.org zur Verfügung.
  16. [DP] Versicherung
    • Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

Ausschreibung Online: raceoffice.org/faeslasregatta2021
als PDF: Faesslasregatta-2021-Ausschreibung.pdf